Aufgaben |
Neben der umfangreichen Beratungstätigkeit für ihre Mitglieder hat die Innung auch hoheitliche Aufgaben zu erfüllen:
Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz ist die Innung auch verpflichtet, einen Ausschuss zur Schlichtung von Ausbildungsstreitigkeiten zu errichten. Mit der Übertragung dieser staatlichen Maßnahmen wird die Kompetenz der Innung von oberster Stelle anerkannt und gestärkt sowie ihre maßgebliche Rolle deutlich. |