Pressemitteilung des ZDK | Recht auf Reparatur: ZDK begrüßt Abstimmungsergebnis in Brüssel |
Insofern hätte die Einbeziehung des Automobilsektors hier zu einer unnötigen Doppelung geführt. Durch die Typgenehmigungsverordnung 2018/858 müssen Automobilhersteller bereits sicherstellen, dass unabhängige Marktteilnehmer einfachen, uneingeschränkten und standardisierten Zugang zu Informationen über die Reparatur und Wartung von Fahrzeugen haben. Der ZDK begrüßt außerdem die Entscheidung des Ausschusses, das europäische Reparaturformular zu einem freiwilligen Instrument zu machen. „Dies ermöglicht es unseren Betrieben, wie bisher schon flexibler auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden einzugehen", so Detlef Peter Grün. „Außerdem werden dadurch erst gar keine neuen bürokratischen Hürden aufgebaut." Die vom Binnenmarktausschuss ausgesprochene Aufforderung an die EU-Mitgliedstaaten, gegen Software-Barrieren und andere Hindernisse für Reparaturen durch unabhängige Werkstätten vorzugehen, ist aus Sicht des ZDK ein wichtiger Schritt, um den Wettbewerb im Automobilsektor zu stärken. „Dies schützt die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und fördert eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Branche“, betont ZDK-Vizepräsident Grün. „Für uns ist es aber nach wie vor von entscheidender Bedeutung, dass dieser positive Trend durch die baldige Veröffentlichung des schon lange angekündigten Kommissionsvorschlags einer sektorspezifischen Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen weiter vorangetrieben wird. Ein umfassender und fairer Zugang zu diesen Informationen ist von grundlegender Bedeutung, um die Zukunft des Kfz-Gewerbes zu sichern und die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfüllen."
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