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INNUNG aktuell: RS BWL - 38/2022 - Corona Soforthilfen: Start des Rückmeldeverfahrens Drucken

 



Unternehmen und Selbständige aus Bayern, die im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, bekommen Ende November 2022 eine Erinnerung von den Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen bzw. der Landeshauptstadt München.

Das per Brief und E-Mail versendete Schreiben erinnert an den Prozess zum Abschluss der erhaltenen Soforthilfen und enthält einen Link / QR-Code zu einer Online-Plattform. Über die Online-Plattform lässt sich mit wenigen Klicks und Eingaben das Ergebnis der Überprüfung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses aus den ersten Monaten der Corona-Pandemie im Jahr 2020 an die Behörden melden.

Unternehmen und Selbstständige dokumentieren über die Plattform außerdem, dass sie etwaige zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückgezahlt haben. Die Frist für Rückmeldung und Rückzahlung ist der 30. Juni 2023.



Weitere Informationen inklusive einer Online-Berechnungshilfe veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter dem Motto „Einfach einreichen und abhaken“ auf www.soforthilfecorona.bayern.



Hier finden Sie auch laufend aktualisierte Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für Rückfragen ist unter 089 57907066 eine Servicehotline eingerichtet. Fragen per E-Mail werden unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. beantwortet (unter Angabe der sogenannten MVO-Nummer aus dem Erinnerungsschreiben).

 

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