INNUNG aktuell: RS-BWL 39/2022 - Aktuelles kurz zusammengefasst Drucken




Jetzt noch Umweltbonus beantragen!

Um die noch 2022 gültigen Förderungen zu erhalten, müssen nicht nur die jeweiligen Fahrzeuge bis zum 31.12.2022 zugelassen, sondern auch der entsprechende Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt sein.

Besonders wichtig ist dies für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV), für die die Förderung Ende 2022 ausläuft. Aber auch für batterieelektrische Fahrzeuge ist eine Zulassung und Antragstellung noch in 2022 interessant, da die Förderhöhen in 2023 sinken werden.



Energiekrise - Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz („Dezemberhilfe“)

Letztverbraucher (Haushalte und Betriebe), die nach dem Standardlastprofil (SLP) abgerechnet werden, sowie Letztverbraucher mit registrierter Leistungsmessung (RLM) und einem Verbrauch unter 1,5GWH pro Jahr erhalten im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung, indem auf die Abschlagszahlung im Dezember verzichtet wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung unter Soforthilfe: Kostendämpfung bei Gas und Wärme | Bundesregierung



Sozialversicherung – elektronisches Meldeverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird zum 1. März 2023 verpflichtend!

Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen sowie Nebeneinkommensbescheinigungen, die bereits seit 2014 auf freiwilliger Basis über das BEA-Verfahren („Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“) elektronisch an die BA übermittelt werden konnten, müssen ab 1. März 2023 verpflichtend auf diesem Weg der BA zur Verfügung gestellt werden. Eine Übermittlung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, die bisher notwendige Einwilligung des Arbeitnehmers in die Datenübermittlung entfällt.

Bei Fragen zu den einzelnen Themen steht Ihnen Ihre Kfz-Innung gerne zur Verfügung!


Ansprechpartner: Susanne Tannenberger