ERINNERUNG – Neuer Wein in neuen Schläuchen: Reifenlabel ab 1. Mai 2021 |
Bereits im März (Link zum Artikel) haben wir Sie über das neue Reifenlabel informiert, das ab dem 01.05.2021 beim Verkauf und Handel von Reifen/Rädern und beim Handel von Neufahrzeugen verwendet werden muss. Änderungen zu dem bisherigen Reifenlabel ergeben sich durch einen QR-Code, bei den Abstufungsmöglichkeiten bei Verbrauch und Nasshaftung sowie bei Informationen zur Eis- und Schneegriffigkeit. Die ausführliche Infobroschüre sowie eine Kurzinformation und eine Fragen-/Antwortliste erhalten Sie unterhalb dieses Beitrags. UNSER HINWEIS: Achten Sie auf die rechtzeitige Umstellung auf das neue Reifenlabel ab dem 01.05.2021, um die Gefahr einer Abmahnung auszuschließen.
|