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Recht 44/2024 | Steigerung des Mindestlohns im neuen Jahr Drucken

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro steigen. Ab dem neuen Jahr müssen demnach alle Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mindestens 12,82 Euro brutto pro Stunde bezahlen.

Gleichzeitig wird beim „Minijob“ die Verdienstgrenze von derzeit 538 Euro pro Monat auf monatlich 556 Euro erhöht werden. Damit wird verhindert, dass bei geringfügig Beschäftigten eine zwingende Reduzierung der monatlichen Stunden aufgrund der Mindestlohnsteigerung vorgenommen werden muss. Somit kann ein Minijobber ab 1. Januar 2025 bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro (weiterhin) maximal 43 Stunden monatlich arbeiten.

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