BWL 12/2024 | Vierter Förderaufruf für das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ startet zum 1. August 2024 |
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Um den Ausbau und die Verdichtung der Ladeinfrastruktur in Bayern zu beschleunigen, hat die bayerische Staatsregierung im Jahr 2021 das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ ins Leben gerufen. Die Umsetzung dieser Fördermaßnahme erfolgt über einen jährlichen Förderaufruf, von denen der nächste zum 1. August 2024 startet.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Ausnahme von u.a. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Gefördert wird über diesen Aufruf die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. Es sind dabei mindestens 1 Schnell-Ladepunkt (maximal 2) bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte (maximal 20) pro Standort aufzubauen.
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Bei Misch-Ladeinfrastrukturen (Normal- und Schnell-Ladepunkte) muss mindestens eine der vorherigen Untergrenzen umgesetzt werden, wobei die Obergrenzen für Normal- und Schnell-Ladepunkte immer einzuhalten sind. Die Ladepunkte müssen u.a. öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Der aktuelle Förderaufruf läuft vom 01. August 2024, 10:00 Uhr bis zum 30. August 2024, 16:00 Uhr.
Die genauen Förderbedingungen finden Sie unter https://www.bayern-innovativ.de/de/seite/4-foerderaufruf-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-in-bayern-2-0.
Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an Ihre Kfz-Innung.
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