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ACHTUNG: Durchführung der Gesellenprüfung Teil 2 unter Einhaltung von 3G+ Drucken

Sehr geehrter Ausbildungsbetrieb,

bereits letzte Woche hatten wir Sie über die geltenden Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften informiert, die am Tag der Gesellenprüfung Teil 2 am Freitag 26.Nov. 2021 gelten. Im Ministerrat wurde allerdings am 23. November 2021 beschlossen, dass Prüfungen ausschließlich unter 3G+ durchzuführen sind.

Was bedeutet das? 3G+ steht für ausschließlich geimpft, genesen oder PCR-getestet. Das hat zur Folge, dass Prüflinge, die weder genesen noch geimpft sind, am Prüfungstag unbedingt ein gültiges, negatives PCR-Testergebnis vorzeigen müssen. Dieses darf maximal 48 Stunden alt sein.

Kann der Auszubildende keinen Nachweis (vollständiger Impf-Nachweis, Genesenen-Nachweis oder PCR-Testnachweis) über die vollständige Impfung, eine Genesung oder PCR-Testung vorweisen, ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich!

Bitte weisen Sie Ihren Prüfling unbedingt auf diese Neuerung hin!

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung, mit der Sie uns und auch Ihren Auszubildenden einen reibungslosen und damit stressfreien Ablauf des Prüfungstages ermöglichen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 


 

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