Altfahrzeug-Annahmestellen |
Seit 01.04.1998 ist der Letztbesitzer eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, sein Altfahrzeug einer anerkannten Annahmestelle oder einem zertifizierten Verwertungsbetrieb zur endgültigen Stilllegung zuzuführen. Die Annahmestelle händigt den Verwertungsnachweis im Auftrag und Namen eines Verwertungsbetriebes an den Letztbesitzer aus und leitet das Auto umgehend zur weiteren Entsorgung an den zertifizierten Verwerter weiter. Die Kfz-Innung berät und begutachtet Kfz-Betriebe, die im Rahmen der Altfahrzeugverordnung als Altfahrzeugannahmestelle tätig werden wollen. Für weitere Informationen und zur Beantragung der Anerkennung als Annahmestelle wenden Sie sich bitte an:
Frau Christine Schmidt (Landkreise DEG, LA, Freyung-Grafenau, PA, Regen) Tel. 0 87 31 / 3737-17 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Frau Sandra Hacker (Landkreise DGF-LAN, Rottal-Inn, Straubing-Bogen) Tel. 0 87 31 / 3737-12 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Anforderungen an eine Altfahrzeug-Annahmestelle |